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Das ABC der Immobilie

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie

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Dachneigung

Die Neigung eines Daches ist ausschlaggebend für dessen Bezeichnung. Ist die Dachneigung unter 10 Grad, ist die Rede von einem Flachdach. Bei Neigungen zwischen 10 und 30 Grad handelt es sich um ein „flach geneigtes Dach“. Ein Steildach liegt vor, wenn die Neigung größer als 30 Grad ist.

Darlehen

Mit einem Darlehen oder auch „Kredit“ verpflichtet sich der Darlehensnehmer dazu, den vertraglich vereinbarten Geldbetrag zuzüglich Zinssatz bei Fälligkeit an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Beim Immobilienkauf werden Darlehen in der Regel von Hausbanken gegeben und in monatlichen Raten zurückgezahlt.

Dauernutzungsrecht

Besitzt eine Person ein Dauernutzungsrecht für ein Grundstück oder Räumlichkeiten, darf sie diese beispielsweise für gewerbliche Zwecke dauerhaft nutzen.

Disagio, Damnum

Das Disagio/Damnum ist der Differenzbetrag zwischen einem vereinbarten Darlehensbetrag und der eigentlichen Auszahlungssumme.

Dauerwohnrecht

Mit dem Dauerwohnrecht hat eine Person das Recht, eine Wohnung bzw. eine Wohneinheit dauerhaft zu bewohnen.

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz hat die Aufgabe, historisch wertvolle Bauten vor dem Verfall zu schützen und für die Zukunft zu erhalten. Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, müssen spezielle Bauvorschriften beachtet werden. Die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden wird durch Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt.

Dingliche Absicherung

Die dingliche Absicherung ist ein Pfandrecht für eine Forderung.

Dämmung

Durch (Wärme-)Dämmung wird der Verlust von Wärmeenergie in Gebäuden reduziert. Bei einer optimalen Dämmung kommen sogenannte „Passivhäuser“ ohne den Einsatz von Heizungen aus, da sie die Abwärme zum Temperaturerhalt nutzen.

Doppelfassade

Eine Doppelfassade besteht aus zwei Fassaden-Ebenen, die einerseits vor Umwelteinflüssen schützen und andererseits durch den bestehenden Luftraum eine verbesserte Wärmedämmung erzielen.

Kontakt
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