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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Vergleichsinstrument im Modell…
     …er stellt nicht den tatsächlichen Verbrauch einer Immobilie dar!


Die EnEV 2014 trat am 1. Mai 2014 in Kraft

 Grund für die Novellierung: Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie verpflichten die Mitgliedsländer der EU zur Umsetzung der energetischen Ziele in Europa.


Neuerungen im Energieausweis:

  • Verkürzung des Bandtachos von 400 kw/h auf 250 kw/h
  • Angabe der Modernisierungsempfehlungen
  • Vorlagepflicht ab dem 1. Besichtigungstermin
  • Nach Vertragsabschluss Übergabe an den Käufer oder Mieter
  • Aushangpflicht für Nichtwohngebäude

  • Der Energieausweis erhält einen neuen Bandtacho: Neben einer kürzeren Skalierung bekommt er sogenannte Energieeffizienzklassen von A+ (unter 30kWh/(m² a) bis H (über 250 kWh/m² a). Die Klasse A soll dem - ab dem Jahr 2016 geltenden - Neubaustandart entsprechen.
  • Für Verbraucher verwirrend: Energieeffizienzklassen geben keine Auskunft darüber, ob ein Haus mit Effizienzklasse C, das mit Pellets beheizt wird, höhere Heizkosten hat, als ein Gebäude der Energieeffizienzklasse B mit Ölheizung.
  • Die Werte sind durchschnittlich und können nicht den Verbrauch / Bedarf einzelner Wohnungen angeben. Es ist nur ein Vergleichsinstrument und kann nicht zur Abschätzung oder sogar Berechnung der erwarteten Nebenkosten verwendet werden.



Wir erkennen in den neuen Anforderungen nicht nur verschiedene Probleme…
     …sondern bieten Ihnen auch Lösungen an.

Problem 1

Die Darstellung des Energiewertes stellt nicht den eigentlichen Verbrauch einer Immobilie dar, sondern vergleicht diese im Modell. Die Beschaffung der Energie fällt bei der Darstellung des Energiewertes stark ins Gewicht.

Lösung: Wir stellen zusätzlich zu dem Energieausweis einen absoluten Verbrauch dar und geben einen durchschnittlichen finanziellen Aufwand an. 



Problem 2

Die Modernisierungsempfehlungen betrachten die ökologische Sicht im Hinblick auf beispielsweise die Beschaffung von Energie. Empfehlungen werden bei verschiedenen Anbietern pauschal ausgesprochen, betrachten aber nicht die wirtschaftlichen Aspekte einer Sanierungsmaßnahme.

Lösung: Die gewünschte energetische Sanierung zielt auf einen absoluten Energieverbrauch ab. Hierbei kann man teurere wie auch günstigere Bauteile angehen, um den selben Effekt zu erzielen. 
Die Einwertung :
Kaufpreis + Aufwand für die Sanierung ist für den Endverbraucher der absolute Wert einer Immobilie, die er vielleicht erwerben möchte.

Problem 3

Der Ausweis entspricht nicht den aktuellen Anforderungen oder ist von seiner Gültigkeit abgelaufen.

Lösung: Der Energieausweis und die damit verbundene Beratung hat 10 Jahre Gültigkeit.

 

Problem 4

Um einen Energieausweis erstellen zu können, benötigt der Ausstellende qualifizierte bautechnische Angaben, die ein Endverbraucher im Normalfall nicht liefern kann.

Lösung: Aufnahme der Basisinformationen mit unserer Hilfestellung. Wir erstellen einen neuen Energieausweis für Sie.


*Grundsätzlich gilt: Bei Energieausweisen, die bis zum 30.09.2008 ausgestellt werden, besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die Gültigkeit des Ausweises ist stets 10 Jahre. Teile eines Gebäudes, die nicht dem Wohnen dienen sind gegebenenfalls getrennt zu behandeln.

 **Bauantrag nach 31.10.1977 bzw. Gebäude, die nachträglich auf entsprechendes Anforderungsniveau gebracht wurden, z.B. durch Doppelverglasung und Dachdämmung.

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