
Die EnEV 2014 trat am 1. Mai 2014 in Kraft
Grund für die Novellierung: Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie verpflichten die Mitgliedsländer der EU zur Umsetzung der energetischen Ziele in Europa.Neuerungen im Energieausweis:
Die Darstellung des Energiewertes stellt nicht den eigentlichen Verbrauch einer Immobilie dar, sondern vergleicht diese im Modell. Die Beschaffung der Energie fällt bei der Darstellung des Energiewertes stark ins Gewicht.
Die Modernisierungsempfehlungen betrachten die ökologische Sicht im Hinblick auf beispielsweise die Beschaffung von Energie. Empfehlungen werden bei verschiedenen Anbietern pauschal ausgesprochen, betrachten aber nicht die wirtschaftlichen Aspekte einer Sanierungsmaßnahme.
Der Ausweis entspricht nicht den aktuellen Anforderungen oder ist von seiner Gültigkeit abgelaufen.
Um einen Energieausweis erstellen zu können, benötigt der Ausstellende qualifizierte bautechnische Angaben, die ein Endverbraucher im Normalfall nicht liefern kann.
*Grundsätzlich gilt: Bei Energieausweisen, die bis zum 30.09.2008 ausgestellt werden, besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die Gültigkeit des Ausweises ist stets 10 Jahre. Teile eines Gebäudes, die nicht dem Wohnen dienen sind gegebenenfalls getrennt zu behandeln.
**Bauantrag nach 31.10.1977 bzw. Gebäude, die nachträglich auf entsprechendes Anforderungsniveau gebracht wurden, z.B. durch Doppelverglasung und Dachdämmung.