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Kosten für Wertgutachten bei Grundschuldbestellung muss Bank tragen

Banken dürfen bei der Kreditvergabe an Immobilienkäufer die Kosten für interne Gutachten nicht auf die Kunden abwälzen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
In einem Musterprozess hatte die Verbraucherzentrale gegen die Bausparkasse Wüstenrot geklagt. Diese knüpft in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährung eines Darlehens an ein Wertgutachten, dessen Kosten (hier: 520 €) der Kreditnehmer tragen muss.
Nach Auffassung der Richter werden die Verbraucher durch diese Klausel unangemessen benachteiligt. Die Wertermittlung liege nur im eigenen Interesse der Bank und habe für den Kunden keinen Nutzen. (AZ: 20 O 9/07). Da es sich um die bundesweite erste Entscheidung durch diese Frage handelt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Quelle: Newsletter August 2007 Notare Schmittat und Höfinghoff
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