inhaltsseite-bild_2_3.jpg
09.08.2016

Bauernfänger oder seriöser Immobilienmakler

Immer wieder liest man Horrorgeschichten über die Immobilienbranche und Ihre vermeintlichen Fachleute. Ob es um fadenscheinige Versprechen geht, falsche Einschätzung des Objektes im Bezug auf den Wert oder einfach über dessen Zustand.
Hierzu bleibt meist einzig und alleine zu sagen, dass sie es nicht besser wussten!
 
Die Branche ist leider überschwemmt mit Quereinsteigern, die sich durch eine nicht klar definierte Qualifikation, Makler nennen dürfen oder solche beschäftigen. Die Gewerbezulassung nach §34C macht es möglich. Und Schwupp die wupp wird auch der Bäcker zum Chirurgen.
 
Zum Glück ist es nicht ganz so schlimm, aber ähnlich.
 
Führende Maklerunternehmen bemühen sich um Aufklärung, auch wenn nicht ganz uneigennützig. Hierbei sind die chronische Unpünktlichkeit oder ausbleibende Rückrufe auf Kundenverlangen ärgerliche aber noch verkraftbare Unzulänglichkeiten.
 
Ein Thema mit dem sich mittlerweile sogar der BGH auseinander setzen musste ist der Schadensersatzanspruch von Immobilienverkäufern an den Makler.
Der BGH weist in seiner Entscheidung zunächst darauf hin, dass der Makler gegenüber seinem Kunden aufgrund des Makleralleinauftrages verpflichtet ist, alles zu tun, den beabsichtigten Verkauf zu fördern bzw. alles zu unterlassen, was den Verkauf gefährdet. Gibt der Makler dem Kunden eine Empfehlung, zu welchem Kaufpreis das Haus verkauft werden soll, so muss es sich um einen realistischen, erzielbaren Veräußerungspreis handeln, der den Verkauf fördert und nicht verzögert oder gar ausschließt. Verstößt der Makler gegen diesen Grundsatz, so kann er sich schadensersatzpflichtig machen. (Az III ZR 295/98).
 
Es ist einfach eine weitverbreitete Maklermasche dem Verkäufer einen überhöhten Angebotspreis für seine Immobilien zu nennen. Eine vom Grabener –Verlag durchgeführte und veröffentlichte Statistik besagt, dass nur etwa 20% der aktiven Makler in Deutschland eine fachspezifische Ausbildung haben, von einer rudimentären Ausbildung in der Wertermittlung ganz zu schweigen.
Es bleibt also jedem Immobilienverkäufer nur zu raten sich in qualifizierte Hände zu geben.
 
Marc Hoffmann D+P Immobilien GmbH

D+P Immobilien GmbH
Olaf Martin Neunkirchen
Mühlenstraße 50a
53721 Siegburg
02241 / 1743 - 0
02241 - 38893 - 29
Kontakt
D+P Immobilien GmbH
Mühlenstraße 50a
53721 Siegburg
02241 / 1743 - 0
02241 - 38893 - 29
News
09.08.2016
Auch uns werden hin und wieder die eigenen vier Wände zu klein. Daher haben ... weiterlesen
Gewinnspiel Schwarz-Weiße Jubiläumsnacht
Wir verlosen unter Allen, die uns ein ,,gefällt mir'' auf unserer ... weiterlesen
Immobilienbörse ...

Immobilienbörse - 
Unser Magazin



Jetzt Downloaden

Unser Magazin
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen als Nutzer das bestmögliche Nutzererlebnis zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit unserem Einsatz von Cookies einverstanden. Details erfahren Sie hier.